Brambosch-Schaelen-Stiftung
der Deutschen Buddhistischen Union e.V.

Zu Beginn des 21. Jahrhunderts gab es voll ordinierte Nonnen (bhikṣuṇīs) nur in Ostasien (China, Vietnam, Korea). Damit Nonnen aller buddhistischen Schulen in ihren eigenen Klöstern ein selbstbestimmtes Leben nach dem Vinaya führen können, ist die volle Ordination unabdingbar. Nur so können Nonnen das ganze Spektrum einer monastischen Bildung und Ausbildung ausschöpfen und alle Möglichkeiten eines monastischen Lebens in eigenständigen und unabhängigen Klöstern zur Entfaltung bringen. Im 20. Jahrhundert haben sich Frauen in der westlichen Welt gegen viele Widerstande die Gleichberechtigung erkämpft, doch die Härte dieser Kämpfe gerät heute bereits in Vergessenheit. Im 21. Jahrhundert sollte die Bevormundung der Frauen durch Männer auch in den Religionen endlich ein Ende finden.

Wir sollten auch Folgendes bedenken: Wenn wir die Anerkennung des Buddhismus als eine den christlichen Kirchen gleichgestellte Religionsgemeinschaft anstreben, sollten wir der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in unseren Gemeinschaften besondere Aufmerksamkeit schenken. Die Missachtung gleicher Rechte für Mönche und Nonnen könnte eine solche Anerkennung gefährden, deshalb sollten wir nicht warten, bis die offensichtliche Diskriminierung ordinierter Frauen Gegenstand öffentlicher Kritik oder sogar rechtlicher Auseinandersetzungen wird. Wenn in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz sogar der Staat die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt, um vielmehr sollten wir Buddhistinnen und Buddhisten es zu unserer Aufgabe machen, die Benachteiligung buddhistischer Nonnen zu beenden. Mehr noch: Gleichberechtigung sollte eigentlich auf dem Hintergrund der seit 1948 gültigen Menschenrechte eine Selbstverständlichkeit sein, wo es in Art. 1 heißt: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ und Art. 2 diese Rechte jedem zuspricht ohne Unterschied des Geschlechts, während Art. 26,2 betont: „Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein.“